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Hundeführerschein

DVG MV Teampartner-Hund-Hoya e.V.

Wir bilden den Hundeführerschein nach NHundG aus.

Am 06.04.2024 bieten wir wieder die Prüfung zum Erwerb des Niedersächsischen Hundeführerschein in Theorie und Praxis  nach NHundG an.

 

Der Vorbereitungskurs beginnt am: 26.02.2024, 18:00 Uhr auf dem Hundeplatz.

 

Bei Interesse das Anmeldeformular herunterladen und an teampartnerhund@gmail.com senden.

 

Anmeldeformular Hundeführerschein 2024 


Silke mit Hund Crack Unterordnung

Ausbilderin

Silke Bormann

0174 - 6936938

04256 - 9837834

teampartnerhund@gmail.com


Benötigen Hundehalter in Niedersachsen einen Hundeführerschein/Sachkundenachweis? Ja.

Gemäß § 3 NHundG ist nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Erst- Hundehaltende erforderlich. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend und können auf freiwilliger Basis absolviert werden. Es steht jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter frei, sich ohne Vorbereitungskurs zur jeweiligen Sachkundeprüfung anzumelden. Jede/r Hundehalterin/-halter muss die Sachkundeprüfung nur einmalig erfolgreich ablegen.

 

Müssen alle Familienmitglieder einen Hundeführerschein/Sachkundenachweis ablegen? Nein.

Nur die Halterin/der Halter (siehe Fragen 30 und 31) muss seine Sachkunde nachweisen können. Die Halterin/der Halter trägt auch für Familienmitglieder und Dritte, die z.B. mit dem Hund spazieren gehen, die Verantwortung. Die Halterin/der Halter muss prüfen, ob sie/er es verantworten kann, einer anderen Person den Hund zu überlassen. Ein Hund kann von mehreren Haltern gehalten werden. Sofern Familienangehörige, die keine Halter sind (z.B. Kinder) den Haushalt verlassen (oder verlassen haben) und eine Hundehaltung aufnehmen (oder nach Juli 2011 aufgenommen haben), müssen diese Personen als Neuhundehalterinnen und -halter im Besitz eines Sachkundenachweises sein.

 

Muss ich eine Sachkundeprüfung ablegen, wenn ich bereits mehrere Jahre einen Hund gehalten habe? Nein.

Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund gehalten hat. Wer nach dem 1. Juli 2011 die Hundehaltung aufgenommen hat, gilt nur als sachkundig, wenn er bereits in den letzten zehn Jahren zuvor über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat.

 

Gibt es Personen, die keinen Hundeführerschein/Sachkundenachweis benötigen? Ja,

denn die nach § 3 Absatz 1 Satz 1 NHundG erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuung für eine juristische Person über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat.

 

2. Tierärztin oder Tierarzt oder Inhaberin oder Inhaber einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 der Bundes-Tierärzteordnung zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs ist.

 

3. Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt hat.

 

4. eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als den Prüfungen

nach § 3 Absatz 1 Satz 2 gleichwertig anerkannt worden ist (zurzeit sind keine Prüfungen anerkannt)

 

5. eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 oder 2 b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) zum Halten von Hunden in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung für die dort gehaltenen Hunde oder zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte zur Unterhaltung einer Einrichtung hierfür besitzt.

 

6. für die Betreuung eines von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder fremder Streitkräfte gehaltenen Diensthundes verantwortlich ist, oder

 

7. einen Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund hält.

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DVG MV Teampartner-Hund-Hoya e.V. ist keine gewerbliche Hundeschule. Vielmehr sind wir ein gemeinnütziger Hundesportverein in dem jeder Hundehalter seinen Hund trainieren kann.